Schon fast üble Nachrede

30März
2019

FBB-Mitglied Dr. phil. Jörg Johannsen, ebenfalls Mitglied im Verein „Stadtbild Baden-Baden e.V.”, nimmt hier Bezug zu den „Kurstadt-Spitzen“ im Badischen Tagblatt vom 23. März, zu einem Beitrag von Harald Holzmann, bei dem FBB-Chef Martin Ernst angegangen wird. Wir bringen den Leserbrief in leicht gekürzter Fassung.

Sehr geehrter Herr Holzmann,

ich habe Ihren Beitrag am Samstag gelesen und möchte Ihnen dazu Folgendes zur Kenntnis bringen: Ihre Argumentation in Ihrem Beitrag „Mitgefühl macht menschlich“ zielt, um das Positive vorwegzunehmen, darauf ab, dass es sinnvoll ist, die Natur – hier im Speziellen die Platane am Ende der Fieser-Brücke – zu schützen und sich dafür einzusetzen, diesen alten Baum, soweit wie irgend möglich, zu erhalten. Wenn Sie sich in Ihrem Beitrag darauf beschränkt hätten, wären Sie der Zustimmung vieler Einwohner Baden-Badens und auch der FBB-Mitglieder sicher gewesen.

Groteske Unterstellung

Nun aber brachten Sie das Thema Kosten in Ihre Argumentation ein und stellten in Ihrem Beitrag die Frage des FBB-Stadtrates Martin Ernst im Bauausschuss, welche Lebenserwartung die Platane noch habe und wieviel Mehrkosten der Stadt bei Erhalt des Baumes anfallen würden und mit welchen Kosten im Falle einer Neupflanzung zu rechnen wäre so dar, als würde es ihm nur um das Thema Kostenentwicklung gehen, die, wie Sie schreiben, Martin Ernst ein Dorn im Auge wäre. Sie übersehen – zufällig oder absichtlich – dabei, dass die FBB-Stadträte seit 2014 sich in hohem Maße um den Erhalt und die sinnvolle Entwicklung und Gestaltung des Stadtbilds der Kurstadt über einen Zeitraum von nun fast fünf Jahren äußerst verdient gemacht haben. Es war daher grotesk, Herrn Martin Ernst zu unterstellen, dass er sich – wegen des Stellens dieser Frage – nur um finanzielle Kosten-Nutzen-Relation Sorgen mache und dass seine Fragen „offensichtlich“ zum Ziel hätten, die Platane kurzerhand zu beseitigen.

Sind Fragen nicht erlaubt?

Jeder Stadtrat hat, wie Sie wissen, das Recht, alle zu einer Gesamtthematik gehörenden Fragen im Stadtrat und in den Ausschüssen öffentlich zu stellen – oder ist das im Baden-Badener Stadtrat nicht mehr erlaubt?  

Wo bleibt die journalistische Sorgfaltspflicht?

Ihre Argumentation entspricht in meinen Augen also keineswegs dem journalistischen Kodex der Wahrheitsfindung und der wahrheitsgetreuen Recherche und Darstellung, so wie sie im Pressekodez des Presserats hinterlegt ist. Somit rückt Ihre Darstellung für mich  in die problematische Nähe einer üblen Nachrede, siehe Paragraph 186 des Strafgesetzbuchs und des Straftatbestands des Paragraphen 188, der die „Üble Nachrede und die Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ zu Recht unter eine verschärfte Strafandrohung stellt. Sie haben, in genauer Kenntnis der Äußerungen der Beteiligten, Martin Ernst in die Reihe vorsätzlicher Natur-Schädiger einzureihen versucht; dies kann man auch Rufmord nennen. Zudem entspricht es aus meiner Sicht nicht den journalistischen Gepflogenheiten, dass ein solcher Beitrag in der Zeit des Vor-Wahlkampfs, zwei Monate vor der am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahl, abgedruckt wird. In dieser Zeit sollten sich alle Medien in besonderem Maße von direkter Einflussnahme auf die freie politische Willensbildung der Wahlberechtigten fairerweise zurückhalten. Ich bitte Sie somit freundlich darum, eine Richtigstellung, möglichst innerhalb von acht Tagen, im Badischen Tagblatt abzudrucken.

Mit verbindlichem Gruß

Jörg  Johannsen