„Wir unterstützen ausdrücklich den Antrag der CDU, die Lichtentaler Allee zu öffnen“

26März
2024

Die Stadtverwaltung bleibt dabei, die Lichtentaler Allee als Umleitungsstrecke für die Schillerbrücke nicht für den Autoverkehr zu öffnen. Dafür hat die Fraktion der FBB keinerlei Verständnis – zumal die Begründung hinkt.

Martin Ernst betont: „Die FBB versteht überhaupt nicht das Hinhalten und Taktieren der Stadtverwaltung bzgl. der Optimierung der Umleitungsstrecken durch den Bau der Schillerbrücke. Wir unterstützen ausdrücklich den Antrag der CDU, die Lichtentaler Allee zu öffnen.“ Deshalb gingen am vergangenen Donnerstag zwei Anträge an den OB.

Der Druck aus der Bevölkerung wächst: Schulkinder kommen zu spät, Autofahrer stecken im Stau – doch die Stadtspitze bleibt auch im neuen Diskussionsanlauf uneinsichtig. Laut OB Späth scheitere eine Öffnung der Lichtentaler Straße angeblich aus rechtlichen Gründen. Hauptargument: Die Lichtentaler Allee sei eine Fahrradstraße. Dort erlaube die Straßenverkehrsordnung andere Verkehrsteilnehmer nur ausnahmsweise und in engen Grenzen, heißt es in der Mitteilung. Nur Busse dürfen ausnahmsweise passieren, da knapp 5.000 Passagiere am Tag befördert werden müssen. Allerdings wurden die Fahrradstraßenschilder außer Kraft gesetzt – das passt so recht nicht zusammen.

Damit will sich die FBB nicht abfinden. Wolfgang Niedermeyer unterstreicht in seinem Schreiben an den OB: „Die FBB-Fraktion tritt der Anfrage der CDU-Fraktion vollumfänglich bei.“ Und sie erweitert die Fragestellung besonders auf den Vorgang Fahrradstraße Lichtentaler Allee von 2020. Dies ist die letzte zugängliche Beschlussvorlage, aber die tatsächliche Umsetzung weicht erkennbar davon ab. Wer hat das ohne Einschaltung des Gemeinderats willkürlich geändert?

Die FBB (als einzige Fraktion) hatte schon den Baubeschluss abgelehnt, gerade weil tragfähige Alternativszenarien für die Umleitung des Individualverkehrs in der Vorlage fehlten. „Wir hatten die Gedanken der damaligen Vorlage auf Praxistauglichkeit diskutiert – durchgefallen“, so Niedermeyer jetzt.

Markus Fricke setzt in seinem Schreiben an den OB nach: „Sie stellten in Ihrer Ansprache vor der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 die rechtlichen Bewertungen in den Vordergrund. Diese erlaubten keine abweichende Handhabung.“

Der Jurist beleuchtet die Rechtslage, die die Sperrung der Straße als Umleitung für Autos nicht tragen kann: „Das Schild Fahrradstraße macht den öffentlichen Raum nicht zu einer Fahrradstraße. Öffentliche Straßen sind solche, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Eine öffentliche Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße durch Einstufung oder durch Umstufung. Zuständig ist hier die Straßenbaubehörde.

Die straßenrechtliche Widmung ist als Allgemeinverfügung* ausgestaltet. Allgemeinverfügungen wie die Abstufung zur Fahrradstraße bedürfen zu ihrer Gültigkeit und damit Wirksamkeit der Begründung und der öffentlichen Bekanntmachung.

Meine Erinnerung und meine Recherche im Ratsinformationssystem brachte weder die Allgemeinverfügung noch deren Begründung noch deren öffentliche Bekanntmachung zu Tage.

Unter Hinweis darauf, dass es sich im Falle nicht erfüllter vorgenannter Voraussetzungen um keine Fahrradstraße handeln würde mit allen sich daraus ergebenden Folgen für die Nutzung durch den privaten Personenverkehr, bitte ich um beschleunigte Bearbeitung und Aufklärung im Angesicht der Einschränkung von Umleitungsstrecken hierdurch.“

*Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich nicht an einen Adressaten, sondern an alle richtet.

Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf der Website nur die männliche Form verwendet. Diese Form versteht sich explizit als geschlechtsneutral.

Bild: Tommy Schindler