Regiomove Port: ein Schnellschuss der Verwaltung!
20März
2020
Die Fraktion Freie Bürger für Baden-Baden e.V., FBB, hat eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingelegt.
Bei der Beschwerde geht es gegen Inhalt und Zustandekommen der Beschlussvorlage „Regiomove Port am Bahnhof Oos“ und das Handeln der Verwaltung in diesem Zusammenhang.
Worum handelt es sich beim Regiomove Port überhaupt?
Ein zentrales Info-Terminal am Bahnhof, ein sogenannter Port, soll verschiedene Mobilitätsangebote verknüpfen. Ziel des Projekts Regiomove ist es, zusätzliche Mobilitätsanbieter in das bestehende System des Karlsruher Verkehrsverbunds (KKV) zu integrieren. Aktuell ist der KVV ein klassischer Verkehrsverbund mit ÖPNV-Angebot aus Bus-und Bahnverkehr. Künftig sollen durch die Weiterentwicklung des Verkehrsverbunds hin zu einem Mobilitätsverbund zum Beispiel auch Carsharing- und Leihfahrradanbieter in das System integriert werden. An zentralen Punkten im Verbundgebiet sollen daher sogenannte Mobilitätsstationen aufgebaut werden, wo man künftig zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen (Bus, Bahn, E-Car, E-Bike) und deren Anbieter wählen kann. Eine Sache macht solch einen Port jedoch so gut wie überflüssig: Eine demnächst erscheinende Regiomove-App wird jedem den gleichen Service auf das Smartphone bringen. Wozu also noch der zusätzliche Schilderwald am Bahnhof?
Die Situation in Baden-Baden
Die Verwaltung hat auf der Grundlage von Kostenschätzungen des KVV und entsprechendem Termindruck von dieser Seite einen Baubeschluss für den Port herbeigeführt. Die Verträge sollen noch im März geschlossen werden. Über die Folgekosten liegen aber keine belastbaren Angaben vor. Um wieder einmal einen Schritt ins Ungewisse zu verhindern, haben die Freien Bürger für Baden-Baden nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um für mehr Sorgfalt und Transparenz zu sorgen.
Auszug aus der Beschwerde
„Namens und im Auftrag meiner Fraktion erhebe ich Fach-/Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die ergangenen Beschlüsse im Rahmen der Beschlussvorlage 20.087 vom 03.02.2020, die entgegen der GemHVO § 12 als Baubeschluss ohne Vorlage einer Kostenberechnung gefasst wurden“, heißt es vom Absender, Martin Ernst, FBB. „Ferner beantrage ich im Rahmen des rechts-/fachaufsichtlichen Vorgehens auf die Stadt Baden-Baden einzuwirken:
a. die im Rahmen des Prüfungsverfahrens „Leopoldsplatz“ der „Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Ausschreibung und Vergabe der Sanierung Leopoldsplatz, Bauabschnitt 1; Konsequenzen der Verwaltung“ gefassten Selbstverpflichtungen einzuhalten.
b. die o. a. Beschlussvorlage nach Erstellung einer ortsbezogenen Kostenberechnung für Bau- und Folgekosten als ordnungsgemäßen Baubeschluss erneut einzubringen.“
Die Begründung
Den Einwendungen der FBB-Fraktion im Hauptausschuss, dass wegen mangelnder Beschlussreife (fehlende Kostenberechnung, unzureichende Darstellung der Folgekosten) keine Grundlage für die Bereitstellung von außerordentlichen Haushaltsmitteln und einen Baubeschluss gegeben sei, wurde von der Ausschussvorsitzenden (Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen) nicht nachgegangen, sondern der Beschlussantrag aufgerufen und durchgeführt. Ergebnis: angenommen, bei vier Nein-Stimmen.
Es scheint, als würde hier abermals Geld ins Blaue investiert. Durch die Beschwerde der FBB bei der Fachaufsichtsbehörde muss das Regierungspräsidium diesen Fall nun prüfen.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.
Foto: Ben Becher