Buswartehäuschen kommt Ende August
09August
2019
Eine gefühlte Ewigkeit warten die Anwohner der Vogesenstraße schon auf ihr Häuschen, das ihnen bei der Neugestaltung der Schwarzwaldstraße versprochen wurde. Weil nichts passierte, wurde improvisiert.
Wer in den vergangenen Sommerwochen an besagter Stelle warten musste, schmorte ordentlich in der Sonne: Im Zuge der Straßensanierung war ein Schatten spendender Baum gefällt worden. Vor 20 Monaten wurde der Bauabschnitt beendet, in dem die Bushaltestelle liegt, vor acht Monaten die gesamte Schwarzwaldstraße – doch das Wartehäuschen kam und kam nicht.
Warum dauert das so lange?
Das fragten sich viele Anwohner. Und banden kurzerhand einen Gartenstuhl mit einem Fahrradschloss an der Haltestelle fest. FOKUS Baden-Baden fragte bei der Stadt nach, warum es in der Vogesenstraße klemmt. Dort spricht man von einer Verzögerung von sieben Monaten. „Der Bauabschnitt Schwarzwaldstraße BA III, in welchem sich die Busstation befindet, wurde im Dezember 2018 der Öffentlichkeit übergeben. Sie war somit fertiggestellt. Das Häuschen wird immer zuletzt geliefert und verbaut. Der verkehrsrechtliche Antrag wurde bereits von dem Tiefbauunternehmen der Firma Wall gestellt. Diese Unterlagen waren allerdings nicht genehmigungsfähig, da kein Konzept bezüglich der Verkehrsführung vorlag“, heißt es. Die Firma Wall versorgt die Stadt mit verglasten Wartehallen an Busstationen. Sie wiederum beauftragt ein Tiefbauunternehmen mit der Montage des Häuschens.
Ende August ist es endlich soweit
Nun kommt Bewegung in die Sache: Laut Auskunft der Firma Wall wird die Wartehalle in der Kalenderwoche 33 angeliefert und kann Anfang August, in KW 34, in Betrieb gehen. Die Teilsperrungen der betroffenen Straßen, die für die Anlieferung des Häuschens notwendig sind, sind mittlerweile geregelt.
Unglückliche Umstände
Wir fragten nach, ob die Frist zur Aufstellung eines solchen Häuschens vertraglich geregelt sei. Aussage der Stadt: „Es gibt keine Regelungen mit einer Frist für die Aufstellung von Wartehallen. Die Festlegung der Standorte erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Stellen. Das Unternehmen ist im Anschluss daran für die Einholung der Baugenehmigung sowie für die Abstimmung des Standortes mit den Versorgungsträgern und den Aufbau der Wartehalle verantwortlich.“
Lieferung ohne festes Datum
Eine Strafgebühr muss das beauftragte Unternehmen auch nicht zahlen, falls es nicht pünktlich liefert. „In diesem konkreten Fall kamen wohl einige unvorhersehbare unglückliche Umstände zusammen, die eine frühere Aufstellung der Wartehalle verhindert haben“, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Fristen würden helfen