Gestaltungsrichtlinien: Architekten und den Verein Stadtbild einbeziehen
21März
2024
Wolfgang Niedermeyer, Stadtrat der FBB, hat sich am 15. März an den Oberbürgermeister Dietmar Späth gewandt. Es geht dabei um einen Beschluss zur Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinie für die Innenstadt.
Die CDU hatte am 21. Februar 2024 einen Antrag auf Überarbeitung der Richtlinien für die Gestaltung von privaten Nutzungen auf öffentlich gewidmeten Flächen im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung sowie der Satzung über Werbeanlagen, Schaukästen und Automaten in der Innenstadt gestellt. Ziel der CDU ist nach deren Aussage, die Satzung zu vereinfachen.
Schon der Name der Satzung klingt kompliziert – was regeln diese Richtlinien überhaupt? Die Gestaltungsrichtlinien legen fest, dass Möblierungselemente im Stadtraum – etwa Stühle vor Cafés oder Restaurants – sich dem Stadt-Ambiente anpassen müssen und diese nicht dominieren und verstellen dürfen. So geht es weiterhin konkret etwa um die Farbwahl von Markisen, die Nutzung bzw. Auswahl von Sonnenschirmen (die oftmals Werbe-Embleme tragen) oder um Warenträger, Pflanzelemente und private Fahrradständer. Bei den Werbeanlagen geht es um die Größe von Schildern über Läden oder Restaurants. Die Satzung soll die Fassaden in Innenstadt davor bewahren, mit Werbemitteln zugepflastert zu werden. Alles in allem sind diese Vorgaben also eine sinnvolle Sache.
Wolfgang Niedermeyer hält den Kreis derjenigen, die bei einer Neufassung der Richtlinien (nach Vorschlag der CDU) mitsprechen sollen, allerdings für zu eng gezogen. Er zitiert aus dem CDU-Antrag: „Vor einer Neufassung ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Form mit den Betroffenen bzw. deren Verbänden oder Interessenvertretungen (z. B. We love Baden-Baden e.V., Futurum, DEHOGA, Tourismus GmbH, Immobilienbesitzer etc.) durchzuführen und deren Vorschläge und Erwartungen anzuhören.“
Werden sie neu gefasst, so sollten, wenn es nach Wolfgang Niedermeyer geht, aber auch andere mitsprechen. Seine Stellungnahme liest sich so: „Wir drängen darauf und halten es für selbstverständlich, dass neben den im Antrag aufgeführten Lobbyvertretern und den üblichen Trägern öffentlicher Belange auch die Gruppierungen, die sich für Stadtgestaltung einsetzen, wie z.B. der Bund Deutscher Architekten, die Architektenkammer und der Stadtbildverein – wie schon bei der seinerzeitigen Erstaufstellung geschehen – mit beteiligt werden. Nur so kann eine ausgewogene und abgewogene Lösung im Sinne der übergeordneten Ziele der Welterbestadt erreicht werden. Entsprechend sollte bei der Bearbeitung durch die Verwaltung vorgegangen werden.“
Darauf wurde dann auch von der CDU positiv eingegangen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und an den Bauausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
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Foto: Tommy Schindler