Ukrainische Autos: Wie lange währt ihr Versicherungsschutz?

18April
2023

Markus Fricke, Stadtrat der FBB, adressierte sich an den 2. Bürgermeister Roland Kaiser. Es geht um Kraftfahrzeuge mit Zulassungskennzeichen Ukraine. Die Frage, die Markus Fricke umtreibt: Wer würde zahlen, wenn ein solcher Wagen in einen Unfall verwickelt wäre? 

Rund 1.700 Menschen aus der Ukraine haben in Baden-Baden mittlerweile Zuflucht gefunden. Einige sind mit ihrem Auto gekommen. Wie sieht es mit TÜV und Haftpflichtversicherung aus?

Kennt die Stadtverwaltung die Jahresfrist?

Markus Fricke weist in seinem Schreiben auf die Rechtslage hin. Nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) dürfen in einem Mitgliedsland der EU oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zugelassene Kraftfahrzeuge auf die Dauer eines Jahres in Deutschland bewegt werden, solange kein Aufenthalt im Inland begründet ist.

Die Ukraine jedoch ist Drittstaat

Die Ukraine ist weder Mitglied der EU noch Unterzeichnerin des EWR-Abkommens. Sie ist damit Drittstaat. Für Fahrzeuge aus Drittstaaten gilt Paragraph 20 Absatz 2 FZV mit weiteren Regelungen. Danach dürfen Drittstaatenfahrzeuge vorübergehend hier gefahren werden, sofern sie über die in deutscher Sprache abgefasste gültige ausländische Zulassungsbescheinigung verfügen, kein inländischer Standort begründet ist und das Fahrzeug verkehrssicher ist. Die Zulassung setzt hierzulande natürlich eine Haftpflichtversicherung voraus.

Die Frist läuft Ende Mai ab

Im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine erging eine bundesweit geltende Ausnahmeregelung. Diese läuft am 31. Mai 2023 ab. „Wie gedenken Sie danach vorzugehen, zumal der inländische Standort häufig längst begründet sein dürfte im Sinne der Regelung?“, möchte unser Stadtrat Markus Fricke von der Verwaltung wissen. Insbesondere geht es ihm Verkehrssicherheit und Haftpflichtversicherung.

Foto: FBB-Archiv