Droht jetzt eine Haushaltssperre?

16Juni
2020

Am 22. Juni wird der Gemeinderat im Hauptausschuss darüber beraten, ob eine Haushaltssperre verhängt wird. Denn der Schuldenberg in der Kurstadt wächst und wächst.

In guten Zeiten sparen hilft in der Not – Baden-Baden hat diese Chance vertan. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, durch die Corona-Krise stiegen Kosten, Einnahmen fehlten. Die Stadtverwaltung denkt nun über eine Notbremse nach. Die Gemeinderäte sollen in der Sitzung des Hauptausschusses beraten, ob eine Haushaltssperre verordnet wird. Die Entscheidung darüber soll bei der Gemeinderatssitzung am 29. Juni fallen.

Die Stadt rutscht immer tiefer ins Minus

Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass durch die Corona-Krise Mindererträge von mehr als 22 Millionen Euro und zusätzlich Mehraufwendungen von bis zu zehn Millionen auf die Stadt zukommen. Diese Belastungen seien durch den ersten Nachtragshaushalt nicht vollständig gedeckt. Ende April hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe zehn Millionen Euro genehmigt. Insider raunten sich damals schon zu: „Das wird nicht reichen.“

Einnahmen fehlen, Ausgaben steigen

Bei der Gemeinderatssitzung Ende Mai kamen Zahlen auf den Tisch, die zeigen, wie sehr die Corona-Krise die Stadt gebeutelt hat. So wird allein ein Minus von elf Millionen Euro bei der Gewerbesteuer erwartet und ein Ausfall von knapp vier Millionen bei der Einkommenssteuer. Die Stadt wird zwar Finanzhilfen des Landes erhalten, diese werden die Löcher in der Stadtkasse aber nicht stopfen.

Es darf weitergebaut werden

Wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre kommt, sind finanzielle Leistungen nur zulässig, wenn die Stadt rechtlich dazu verpflichtet ist – oder wenn die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Fortgesetzt werden dürften insbesondere begonnene Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan Beträge vorgesehen waren.

Gegebenenfalls weniger Personal bei der Stadt

Stellenneu- und Stellenwiederbesetzungen sind dann nur zulässig, soweit diese zur Erbringung von Pflichtaufgaben unabweisbar sind. Ausnahmen für Maßnahmen mit besonderer Bedeutung dürfen aber durch die Verwaltung genehmigt werden. Die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt, bis der zweite Nachtragshaushalt durch den Gemeinderat beschlossen ist.

Investitionen aufschieben

Rechtliche Basis für die Haushaltsperre sieht die Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden im Paragraph 29 der Gemeindehaushaltsverordnung vor. Dieser besagt im Wortlaut: „Soweit und solange die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aufzuschieben.“

Weiterer Nachtragshaushalt?

Die Liquidität der Stadt schmilzt, die Schulden wachsen – und Großprojekte stehen an, wie etwas die Übernahme des Festspielhauses. Es kommen erhebliche Belastungen auf die Stadt Baden-Baden zu. Bis ein weiterer Nachtragshaushalt rechtlich erforderlich wird, ist eine haushaltswirtschaftliche Sperre geboten. So argumentiert die Stadt.

Kommen jetzt Steuererhöhungen auf die Bürger zu?

Ein Passus in der Begründung für die Haushaltssperre wird die Bürger sicherlich nicht erfreuen: „Ob eventuell, auch zeitlich befristete, Steuererhöhungen notwendig sind, ist in diesem Zuge mit zu beurteilen.“ Hier werden die Gemeinderatsmitglieder gefordert sein, vorsichtig abzuwägen. Martin Ernst, FBB, sagte jüngst in einem Interview mit FOKUS Baden-Baden: „Bei Erhöhung von Gebühren, Steuern und sonstigen Verpflichtungen wird die FBB unter keinen Umständen mitspielen.“ Gut so – denn eine Stadt besteht aus Bürgern. Und viele von ihnen – sind gebeutelt von der Corona-Krise.

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