FBB und FDP fordern Akteneinsicht
10Juli
2023
Am Freitag ging ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FBB und FDP an Oberbürgermeister Dietmar Späth. Darin fordern die insgesamt zehn Mitglieder des Gemeinderates Akteneinsicht in der Causa Klinikum.
„Wie wir aus dem vom Stadtkämmerer versandten Antwortschreiben auf die Anfrage der FBB zum Klinikum vom 12. Juni 2023 entnehmen, sind die von uns abgefragten Sachstandsunterlagen im Wesentlichen vorhanden und befinden sich in der Abstimmungsphase mit dem Land“, heißt es in dem Schreiben.
„Wir hatten darauf verwiesen, dass eine Sachunterrichtung über die Zielsetzung des Klinikums das letzte Mal vor über drei Jahren erfolgte. Unserer Aufforderung nach einer Zwischenunterrichtung des Gemeinderats wollen Sie wohl nicht nachkommen, sondern verweisen auf den in der Zukunft liegenden Abschluss der Verhandlungen mit dem Land. Sie wollen dann die finalen Ergebnisse den Gremien vorlegen.
Wir hatten angeführt, dass die Gremien zurzeit in keinster Weise über Art und Umfang der fortgeschriebenen Planung, z.B. hinsichtlich Größe, Bettenzahl und Zielsetzung des Klinikums informiert sind. Diese Unterrichtung wird offensichtlich derzeit von Ihnen nicht für notwendig erachtet.
Auch in der angekündigten gemeinsamen Sitzung mit dem Kreistag sind keinerlei spezielle Informationen erwähnt/angekündigt. Wir beantragen deshalb Akteneinsicht gemäß GemO BW § 24 (3)*.
Es sollte auch ersichtlich werden, wer die Unterlagen für das Raum- und Funktionsprogramm, medizinische Zielsetzung usw. erstellt hat und wie sowohl Klinikums-intern als auch bei den Gesellschaftern der Abstimmungs- und Genehmigungsprozess dazu aussah.“
Unterzeichnet haben das Schreiben die beiden Fraktionsvorsitzenden: Rolf Pilarski für die FDP, Martin Ernst für die FBB.
* (3) Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten im Sinne von Satz 1** verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.
** (1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Quelle: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO)
in der Fassung vom 24. Juli 2000.
Foto: Tommy Schindler