„Warum müssen Sie reflexartig Ansinnen der Bürger gleich kriminalisieren?“
26März
2021
Viel Tumult gab es nach dem „Go“ des Gemeinderates für die Bebauung des „Urbanen Gebietes Aumatt“. Die Bürger-Initiative Oosscheuern bringt den Begriff einer Gefälligkeitsplanung ins Spiel, woraufhin die CDU empfindlich reagiert und scharf schießt. Hier kommt der Zwischenruf von einem, der sich auskennt mit Bauprojekten und Gesetzen: Wolfgang Niedermeyer, Stadtrat der FBB. Er spricht sich nach wie vor gegen das Projekt aus.
„Hallo Kolleginnen und Kollegen von der CDU, geht das mit Ihrer Stellungnahme im Gemeinderat auch eine Empörungsstufe niedriger?“, schreibt er FOKUS Baden-Baden.
Viel Lärm um…nichts?
„Was soll das Getöse um den Begriff „Gefälligkeitsplanung“. Der ist offiziell eingeführt und wird in Kommentaren zum BauGB gesehen als: „Ein weiterer Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB liegt in einer reinen Gefälligkeitsplanung. Dieser ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn sich die Gemeinde bei der Planung nicht von städtebaulichen Gründen im Sinne von § 1 Abs. 5 und 6 BauGB motivieren lässt, sondern die Planung allein dem privaten Interesse einzelner Personen dient.
Kritik scheint der CDU nicht genehm
Die subjektive Wahrnehmung einzelner Bürger kann im Rahmen eines Einspruchsverfahren /Verwaltungsgerichtsverfahren objektiv geklärt werden.
Warum müssen Sie reflexartig derartige Ansinnen der Bürger gleich kriminalisieren. Gefälligkeitsplanung bedeutet doch zunächst einmal die subjektive Annahme von unzureichender oder fehlerhafter Abwägung.
Freie Meinungsäußerung ist in Demokratien erlaubt
Klagen dazu gibt es ständig vor den Verwaltungsgerichten. Sie werden aber üblicherweise nicht als Verleumdungs- oder übler Nachrede-Tatbestand verhandelt und verkündet, sondern aus der Anwendung des BauGB für Recht, oder Unrecht erkannt.
Warum also das Getöse. Warten wir doch in Ruhe ab, ob hier Normenkontrollverfahren angestrengt werden oder nicht. Oder hat jemand Angst davor?“
Foto: Ben Becher