Die Tücken der Windkraft

16November
2021

Keine Frage: Ohne erneuerbare Energie wird es künftig nicht gehen. Doch die vielgelobte Windkraft hat auch reichlich Schattenseiten: Erstmals hat ein Gericht das Windturbinensyndrom als Krankheitsursache anerkannt. Darauf machte gerade die Bürgerinitiative „Windkraftfreies Grobbachtal“ aufmerksam.

Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Tinnitus, Schwindel, Schlafstörungen, Müdigkeit, Herzrasen, Übelkeit, Nasenbluten: Dass diese Symptome in Zusammenhang stehen können mit Windenergieanlagen, hat nun ein französisches Gericht anerkannt – das ist eine Premiere.

Erfolg für die Kläger

Die BI „Windkraftfreies Grobbachtal“ weist darauf hin, dass am „Cour d´appel de Toulouse“, einem französischen Berufungsgericht, dazu ein obergerichtliches und weitreichendes Urteil erging. „Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und anerkannt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen gesundheitsschädliche Auswirkungen hat. Die Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger“, heißt es darin.

Das die Gesundheit gefährdende Windturbinensyndrom

Und weiter: „Die Urteilsbegründung wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht. Das Berufungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Die Betreiber der Anlagen müssen der betroffenen Familie Fockaert anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro.“

Schmerzsymptome, die nach und nach einsetzten

Das Leben nahe der Windräder soll unerträglich geworden sein. „Die ersten Symptome traten nicht sofort auf“, so die betroffene französische Familie Fockaert. Das Urteil habe die von den Anlagen ausgehenden Lärmbelästigungen und visuellen Beeinträchtigungen als gesundheitsschädlich sowie als Störung der Nachbarschaft anerkannt.

Windparks in Süddeutschland – oft doppelt so hoch

Die Bürgerinitiative unterstreicht: „Die Windenergieanlagen, die zu diesem Urteil geführt haben, sind vergleichsweise klein: Sie haben eine Gesamthöhe von 93 Metern, die Leistung liegt bei 2,3 MW je Anlage.“ Die in Süddeutschland errichteten Anlagen haben mittlerweile eine Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Leistung von bis zu 6 MW.

Wasser auf die Mühlen der Geschädigten

„Das Urteil hat in Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung, dennoch dürfte es in der zukünftigen Rechtssprechung eine Rolle spielen und die Position der Geschädigten stärken“, erklärt Karl Maier von der Baden-Badener Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal. „Die von uns seit Jahren geäußerten Bedenken über die von Windenergieanlagen ausgehenden Gesundheitsgefahren werden durch dieses Urteil vollumfänglich bestätigt.“

Fotos: FBB-Archiv/pixabay.com