Klinik-Neubau „Am Münchfeldsee“: Zu früh für einen Beschluss

21November
2024

Martin Ernst, Fraktionschef der FBB, hat sich mit einem Schreiben an OB Dietmar Späth gewandt. Darin beantragt er die Absetzung des Tagesordnungspunktes „Grundsatzbeschlüsse Klinikum Baden-Baden/Rastatt und Errichtungs- und Betriebsgesellschaft“ für den kommenden Montag, 25. November 2024.

Punkt eins der besagten Beschlussvorlage 24.308 lautet: Dem Bau des Klinikums Baden-Baden/Rastatt auf dem Grundstück „Am Münchfeldsee“ in Rastatt wird zugestimmt. Darüber und auch nicht über die weiteren Punkte der langen Liste möchte die FBB am kommenden Montag nicht abstimmen. Martin Ernst liefert dem OB seine Argumente:

„In der Vorlage gibt es keine belastbaren Hinweise über die Ergebnisse der vom Gemeinderat im November 2022 beschlossenen, vertieften Prüfung‘“, heißt es in seinem Schreiben vom 19. November. „Es wird sogar falsch und irreführend angeführt, dass der Bebauungsplan ,Am Münchfeld‘ bereits seit Mai 2023 von der Stadt Rastatt beschlossen sei. Es fehlt deshalb an einer wesentlichen Grundlage für weitere Beschlüsse. Es besteht deshalb keine Beschlussreife.

Die Fraktion Freie Bürger für Baden-Baden e.V. beantragt hiermit,

a) den TOP 2 - Beschlussvorlage 24.308 als Ganzes abzusetzen
b) und nach Vorliegen von positiv/negativ abgewogenen Prüfungsergebnissen und Gutachten für das Grundstück Rastatt, „Am Münchfeld“ erneut vorzulegen.

Wir begründen dies wie folgt:

A – Bisheriger Verfahrensablauf

1. Unter gutachterlicher Begleitung erging der GR-Beschluss, dass es nur einen Standort geben kann
2. Es folgte eine Suche von Grundstücken zum Zwecke der Vor-Untersuchung der Geeignetheit
3. Unter gutachterlicher Begleitung erging (unter Auflagen) der GR-Beschluss, dass unter den 5 in Vorprüfung gewesenen Liegenschaften diejenige „Am Münchfeld“ vertieft untersucht werden soll
4. Die Stadt Rastatt beschloss am 25.05.2023, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.


B – Verfahrensstand bei Vorlage
1. In dem laufenden Bebauungsplanverfahren sind sehr viele, komplexe Fragen u.a.

• des Umweltschutzes,
• des Naturschutzes,
• des Landschaftsschutzes,
• des Lärmschutzes,
• des Grundwasserschutzes,
• der verkehrlichen Anbindung
• und vieles andere mehr zu prüfen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen.

2. Keines dieser Gutachten liegt hier vor, nichts konnte an Belangen bislang abgewogen werden.

3. In der Vorlage wird falsch und irreführend angegeben, dass der Bebauungsplan am 25.05.2023 bereits beschlossen wurde. Das ist nicht der Fall. Es liegt lediglich ein Aufstellungsbeschluss mit diesem Datum vor.

4. Eine vertiefende Prüfung und vor allem das Ergebnis steht deshalb noch aus.

C – Trotzdem soll entschieden werden

1. Dass der Bau ,Am Münchfeld‘ erfolgen soll, und damit zu diesem Zweck:

• eine Errichtungs- und Betriebsgesellschaft gegründet wird,
• einem im luftleeren Raum hängenden „Finanzierungskonzept“ zugestimmt und dafür eine Bürgschaft der Bürger über 88 Mio. Euro übernommen wird,
• ein Vergabeverfahren bereits jetzt angestoßen wird,
• Förderanträge gestellt werden für Planungskosten und
• der Verkauf der vorhandenen Klinikstandorte geprüft werden soll.
Eine Zustimmung ist unter Berücksichtigung der nicht erfüllten Auflagen der Beschlussfassung 22.177.1 von 2022 ,Vertiefende Prüfung‘ Grundstück ,Am Münchfeld‘ nicht möglich. Eine uneingeschränkte Eignung wird nicht nachgewiesen.
Die Beschlussvorlage 24.308 ist deshalb als Ganzes abzusetzen und wird von den Fraktionen FDP und AfD unterstützt.“

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Foto: FBB Archiv