Erhöhung der Hundesteuer
19Mai
2023
Die FBB fordert eine Anhebung der Hundesteuer. Denn die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern ist teuer. Dafür hat Markus Fricke nun kurz vor der Gemeinderatssitzung am Montag einen Erweiterungsantrag bei Oberbürgermeister Dietmar Späth gestellt.
Im Beschlussvorschlag für die Sitzung am kommenden Montag, 22. Mai, soll der Gemeinderat die Aufstellung zusätzlicher Hundekotbeutel-Kombistationen und Hundekotbeutel-Spender an den Siedlungsrändern und in den Grünanlagen im Stadtkreis beschließen – als überplanmäßige Ausgabe. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Gemeinderat gegen eine Änderung der Hundesteuersatzung stimmt. Das sieht Markus Fricke anders.
Die Hundehalter sollen die Entsorgung von Hundekot via Steuern mitfinanzieren
„Unsere Fraktion unterstützt die verbesserte Entsorgung von Hinterlassenschaften der Hunde, eigentlich aber der Hundehalter“, ist darin zu lesen. „Wir machen unsere Unterstützung daran fest, dass die Kostenseite nach dem Verursacherprinzip
gelöst wird, und zwar durch unseren Erweiterungsantrag, über den nach Paragraph 22, Absatz 2 der Geschäftsordnung Gemeinderat vorab abgestimmt werden möge:
Paragraph 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Stadtkreis Baden-Baden vom 24.09.2007 wird mit Wirkung zum 01.01.2024 dahingehend geändert, dass die Steuer im Kalenderjahr für jeden Hund 140 Euro beträgt.“ Aktuell zahlen Hundehalter in der Kurstadt in der Regel eine Steuer von 110 Euro jährlich für ihren Vierbeiner.
Die Begründung
„Die Verwaltung weist zu Recht auf die starke soziale Funktion eines Hundes hin sowie darauf, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden verwendet werden müssen.
Des Weiteren wird von der Verwaltung angeführt, dass die Hundesteuer im Vergleich zu den Umlandgemeinden Gaggenau, Rastatt, Sinzheim und Bühl die bereits höchste sei.
Bei näherer Betrachtung überzeugen uns beide Argumente nicht:
- Hundesteuereinnahmen müssen nicht zweckgebunden verwendet werden, können es aber. Es spricht nichts dagegen, und warum soll die Allgemeinheit den Verursachern die Kosten abnehmen?
- Wenn man schon auf die Gebühren in Umlandgemeinden abstellt, dann sollten Äpfel mit Äpfeln verglichen werden: Die Satzung in Baden-Baden wirkt seit Januar 2008, die aus Gaggenau stammt aus 2022, diejenige aus Rastatt datiert von 2011, Sinzheim hat seit 2001 keine Veränderung vorgenommen und Bühl zuletzt in 2014. Damit ergibt sich inflationsbereinigt ein völlig anderes Bild.
Gaggenau ist danach am teuersten (Anm. der Red.: 90 Euro). Baden-Baden und Bühl liegen gleichauf. Rastatt ist minimal billiger und Sinzheim – mit Verlaub – ist nicht wirklich vergleichbar.
Die Inflationsraten sind nachprüfbar auf https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/
Methoden/Internetprogramm.html.
Monatlich wären dies Mehrkosten von 2,50 Euro
Unser Antrag bleibt trotz Steigerung um 30 Euro im Jahr – 2,50 Euro im Monat –inflationsbereinigt noch immer unter dem Wert, der ab 2008 für angemessen und erforderlich gehalten wurde.
Es handelt sich nur nominal um eine Erhöhung, die immer noch unter dem Wert von
2008 bleibt und mit 2,50 Euro monatlicher Erhöhung auch allen sozialen Aspekten
Rechnung trägt.“
Foto: Tommy Schindler