Hotelbebauungsplan Neues Schloss aufheben!

23November
2017

Während die Suche nach einer Lösung für die Hotelplanung im Neuen Schloss immer wildere Blüten treibt, fordert nun die Wählervereinigung Freie Bürger für Baden-Baden (FBB)...

Schluss der Diskussion rund um eine Hotellösung im Neuen Schloss, und zwar durch Aufhebung des entsprechenden Bebauungsplanes.

Der Grund ist einfach. Ein Hotel, auch ein extravagantes Luxushotel im Neuen Schloss rechnet sich nicht. Das stand übrigens schon vor 15 Jahren gewissermaßen fest, als die Althoff-Gruppe ein solches Hotelprojekt im Neuen Schloss prüfte, und zwar mit erheblichem Kapitalaufwand. Ergebnis der Prüfung: es rechnet sich alles nicht, also ist es wirtschaftlich gesehen eine Liebhaberei. Allerdings muss man sich eine solche Liebhaberei leisten können (oder leisten wollen). Bei der derzeitigen Eigentümerin scheint das nicht mehr der Fall zu sein.

Seit Jahren treibt sie die Stadt mit immer neuen Rettungs-Plänen für ihr Hotel-Projekt im Neuen Schloss vor sich her. Ergebnis: das Dach ist zwar saniert (auf Kosten der Steuerzahler und des Denkmalamtes), doch ansonsten werden immer neue und abenteuerlichere Finanzkonstruktionen vorgelegt, um das Hotelprojekt dennoch zu finanzieren. Erst kam der Stützbau im historischen Schlosspark, in dem Hotelzimmer errichtet werden sollten (wozu das Landesdenkmalamt unter Bauchschmerzen zustimmte, siehe dazu jedoch unten). Dann reichte das auch nicht, und man wollte teilweise Wohnungen im Stützbau bauen, was ja mit dem Hotel kaum noch was zu tun hatte. Sogar dafür erhielt die Bauherrin eine Baugenehmigung. Allerdings: diese Baugenehmigung ist inzwischen verfallen, irgendjemand hatte eine Verlängerung vermutlich vergessen.

Und momentan zieht nun ein Unternehmen im Auftrag der Bauherrin durch Baden-Baden, um noch Realisierungsmöglichkeiten für das Neue Schloss und seine Nutzung zu erkunden, die Idee: die Stadt überlässt ein Filet-Grundstück umsonst der Schlossherrin und ermöglicht es ihr dann, auf dem städtischen Vinzentius-Gelände Luxuswohnungen zu bauen und diese zu verkaufen, um so den Finanzbedarf in Sachen Neuem Schloss zu decken, – eine vorsichtig formuliert: abenteuerliche Idee. Spekulation auf Kosten der Stadt Baden-Baden.

In dieser Situation kam zuerst der Verein Stadtbild Baden-Baden auf die brillante Idee, das Fundament all dieser Spekulationen rund ums Neue Schloss zusammenfallen zu lassen. Und zwar so: wenn man den Bebauungsplan Neues Schloss (der seinerzeit durch den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden erlassen wurde, um dem Neuen Schloss zu einer Existenz als Luxushotel zu verhelfen) – wenn man diesen Bebauungsplan aufhebt, dann endet die Spekulation über ein Hotel im Neuen Schloss.

Grund für die Aufhebung des derzeitigen Bebauungsplans: ein Hotel, auch ein Luxushotel, funktioniert aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Erst recht nicht, wie zuletzt von der Eigentümerin vorgeschlagen, wenn man das Schloss total in Zimmerchen aufteilt und in allen Räumen (also auch den denkmalgeschützten Repräsentationsräumen!) Hotelzimmer einrichtet. Damit wäre die historische Substanz im Schlossinnern zerstört. Auch das Landesdenkmalamt hat sich schon vor 15 Jahren dagegen ausgesprochen.

Da dieses aber die Eigentümerin nicht akzeptiert, geht es nun darum, einen harten Schnitt zu machen. Das heißt: der Bebauungsplan (und damit das abstrakte Baurecht) wird zurück genommen. Danach kann dann eine Suche nach einer Nutzung neu beginnen. Es geht der FBB schlicht darum, das wichtigste Baudenkmal der Stadt Baden-Baden, (das heißt ein Teil unserer badischen Geschichte) zu erhalten!

Der Antrag der FBB-Fraktion im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Uhlig,

im Namen der FBB-Fraktion beantrage ich die Aufhebung des Bebauungsplans des Neuen Schlosses von 2001 mit folgender Begründung:

  1. Die Grundlage des Bebauungsplans von 2001, mit der Festsetzung, durch einen Stützbau denkmalunverträgliche Hotelnutzungen aus dem Neuen Schloss auszulagern und so dessen Substanz langfristig durch einen Hotelbetrieb zu sichern und zu erhalten, ist funktionslos geworden.
  2. Bereits 2003 wurde von der Althoffgruppe mangelnde Rentabilität für eine Hotellösung festgestellt. Zwischen einem rentablen Investment und den Erstellungskosten klaffte damals eine Unterdeckung von ca. 10 Mio. Euro. Das Hotelprojekt war gescheitert.
  3. Die Berechnungen der Al-Hassawi Gruppe vom September 2017 gehen von einer Finanzierungslücke von 15 Mio. Euro aus, die durch den Abverkauf des gesamten Stützbaus als Eigentumswohnungen gedeckt werden soll.
  4. Eine absurde Situation, die den im Bebauungsplan für den Substanzerhalt als notwendig eingeführten Stützbau jetzt zum Finanzkonstrukt umwandelt.
  5. Seit 2001 wird vom Denkmalschutz darauf hingewiesen, dass eine denkmalverträgliche Nutzung des Schlosses bei Umsetzung eines kompletten Hotelraumprogramms denkmalrechtlich nicht möglich ist.
  6. Da dies der Al-Hassawi Gruppe bekannt ist, kann die am 12.09.2017 vorgelegte Planung mit 140 Hotelzimmern im Schlossdenkmal nur als substanzlos und ohne jeden Realisierungsansatz bezeichnet werden.
  7. Damit wird erneut sichtbar, dass die angestrebte langfristige Sicherung des Neuen Schlosses über ein Hotelkonstrukt keine Basis hat. Das Al-Hassawi-Hotelprojekt ist gescheitert.
  8. Das Landesamt für Denkmalpflege hat für diesen Fall in seiner Stellungnahme von

2001 vorausschauend klargestellt (Teilzitat, Hervorhebungen durch Verfasser):

„Falls das geplante Projekt scheitert, ist der Bebauungsplan und seine das Kulturdenkmal erheblich beeinträchtigenden Festsetzungen aus der Sicht des Landesdenkmalamtes aufzuheben.

  1. Da genau dies jetzt eingetreten ist, schließen wir uns der Auffassung des Landesamts für Denkmalpflege uneingeschränkt an und bitten dringend darum, entsprechend zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Freie Bürger für Baden-Baden e.V.
Prof. Dr. med. Heinrich Liesen
Stadtrat

Anlage
Anmerkung (Auszug)

Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme zum Bebauungsplan 09.04.2001 Seite 4, Abs.1, unten:

… „Da der Neubau konservatorisch nur aus der Entlastungssituation in Bezug auf eine substanzschonende Sanierung der Schlossanlage zu begründen ist, bitten wir in den Textteil des Bebauungsplanes einen entsprechenden Hinweis einzuarbeiten. Das Bebauungsrecht greift hier nur in enger Abhängigkeit zu dem denkmalpflegerechtlichen Zielkonzept des Neuen Schlosses und der damit eng verbundenen denkmalrechtlichen Zustimmung zur bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Falls das geplante Projekt scheitert, ist der Bebauungsplan und seine das Kulturdenkmal erheblich beeinträchtigenden Festsetzungen aus der Sicht des Landesdenkmalamtes aufzuheben. Das Baurecht in der Parkanlage kann auch gegenüber betroffenen Personen/Eigentümern nur im Rahmen dieser Abhängigkeiten Bestand haben.

Foto: Ben Becher