Oh Du meine Baumschutzverordnung

01September
2016

Baden-Badener Bürokratie und abgestorbene Bäume

oder:

Unterbeschäftigung in der Stadtverwaltung?

I. Akt des Dramas

In der Lichtentaler Allee in Lichtental stand einmal eine hinfällige (wahrscheinlich schon) abgestorbene Erle am Ufer der Oos. Der Grundstücksbesitzer sorgte sich, ob diese nicht bei einer nächsten Orkanböe umstürzen könnte. Am 31. März kam deshalb Herr Oesterle von gleichnamiger Firma und bestätigte:

Ja, die Erle muss gefällt werden.

Aufatmen, also weg mit der Erle.

Nein, heißt es, so einfach ginge das nicht, dazu sei ein „Baumfällantrag“ beim Gartenamt zu stellen. Soweit so gut.

II. Akt

Der formelle Antrag, den toten Baum zu fällen, erfolgt per Mail an Herrn Brunsing vom Gartenamt, verbunden mit der Frage, ob eine Fällung der Erle unmittelbar am Ufer der Oos im Aufgabenbereich der Stadt oder des Grundstückeigentümers liege.

Am 17. April kommt eine Mail zurück, mit der Auskunft, dass der Kollege Rinne vor Ort war und zur gleichen Einschätzung wie Herr Oesterle kam,  nämlich die Erle müsse aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Aus Sicht des Gartenamts sei die Erle Teil der grünen Böschung des Grundstücks  und das Fällen falle in die Zuständigkeit des Grundstücksbesitzers. Soweit so gut, aber:

Vom Grundstückseigentümer müsse erst mal ein Baumfällantrag nach Baumschutzsatzung an das Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht bei der Stadt Baden-Baden gestellt werden.

III. Akt

Am 20. April wurde für die Erle dieser Baumfällantrag beim Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Umwelt gestellt. Ergänzt mit der Frage nach der Zuständigkeit für eine abgängige Esche, die unmittelbar am Oos Ufer stünde und dem Grundstückseigentümer ebenfalls Sorge bereitet. Um die Zusendung einer Kopie der Baumschutzsatzung wurde ebenfalls gebeten.

Herr Flurbacher vom o.g. Fachbereich sendet nach erneuter Ortbegehung durch einen Mitarbeiter Antwort und Auskunft: gegen die Fällung 1) der abgestorbenen Erle bestünden keine Bedenken. Es hätte dafür auch kein Antrag gestellt werden müssen. 2) Für die abgängige Esche gäbe es auch keine Bedenken im Hinblick auf die Bestimmungen der Baumschutzsatzung. Zur Klärung der Zuständigkeit, also wer fällt die Bäume, müsste beim Fachgebiet Vermessung des Fachbereichs Planen und Bauen Einsicht in den Grenzverlauf genommen werden. Aha!

IV. Akt des Baumfälldramas

Am 6. Mai zeigt ein freundlicher Angestellter im Fachgebiet Vermessung den Grenzverlauf im Lageplan des Flurgrundstücks. Für einen Ausdruck musste ein Antrag gestellt werden. Dieser wurde dann zugesandt und ca. 2 Monate später erhält der Grundstücksbesitzer dafür die Rechnung über 25,00€. Der Baum steht immer noch.

V. Akt

Am 11. Mai kommt ein Schreiben mit Baumfällgenehmigung und der Baumschutzsatzung. Eine Entscheidung wer zuständig für das Fällen der Bäume ist hat der Grundstücksbesitzer nicht erhalten, aber seine Zuständigkeit angenommen. Die Bäume sind inzwischen weg.

Und was lernt der gesetzestreue Bürger?

Mehrere Abteilungen der Verwaltung waren beschäftigt für 2 Bäume, einer davon tot. Vielleicht können einem die städtischen Angestellten auch leid tun, denn für alles gibt es -zig Rechtsvorschriften, Genehmigungsprocedere sind einzuhalten, Gesetze zu beachten usw. usw. Ob Frau OB Mergen solche Dinge bewusst sind?

Gut, dass in oben beschriebenem Zeitraum keine Orkanböe über Baden-Baden fegte. Was mich viel mehr interessiert:

* Wer ist in Baden-Baden für Katastrophen zuständig?

* Ist wirklich weitsichtig vorausgedacht, was z.B. bei Überfluten der Oos passiert? Die Naturkatastrophen nehmen zu. Passiert etwas, muss es schnell gehen. Ist die Verwaltung darauf trainiert?

* Katastrophenschutz und -bewältigung ist ja ein aktuelles CDU- und Regierungsthema. Ich hoffe von diesem Geiste profitiert auch die Verwaltung unserer Stadt.

Uschi Beer

Foto: Ben Becher